Dachzone

Die Dachzone wird wegen der differierenden Konstruktionen und Dachformen für die Einfamilienreihenhäuser getrennt in I. + II. bzw. VI. Bauabschnitt betrachtet.

Das hier dargestellte Detail für eine Schornsteinabdeckung gilt hingegen für alle Bauabschnitte, Reihenhäuser wie Geschosswohnungsbau. Es gilt sinngemäß auch für alle Sichtmauerwerkskanten, die der Witterung ausgesetzt sind. Dabei ist es essentiell, das die Abdeckungen in keinem Fall über die Mauerwerkskanten hervorkragen oder gar mit einem Abtropffalz versehen werden, da eine solche Falz bei der Architektur der Siedlung nie vorhanden war.