Politische Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Expansion Berlins, vor allem auf dem Gebiet der Elektroindustrie, sorgte ebenso wie die kommunalen Investitutionen für den weiteren Aufstieg Berlins zu einer anerkannten Weltstadt. Trotzdem reichten die beschränkten finanziellen Möglichkeiten während der Weimarer Zeit nicht aus, größere städtebauliche Projekte in der Innenstadt zu verwirklichen. Im großen Umfang gelang es dagegen, den Reformwohnungsbau in den Randzonen der Stadt voranzutreiben.

Hierbei lag die Dominanz in Planungsfragen bei der zentralen Magistratsverwaltung. Im Wesentlichen bestimmten die beiden Baustadträte Ludwig Hoffmann (1896-1924) und Martin Wagner (1926-1933) die wohnungspolitischen und stadtplanerischen Leitlinien. Vor allem Wagner war es, der als engagierter Sozialdemokrat und Architekt den notwendigen Bau von Reformwohnungen forcierte. Hatte sich doch nach dem Krieg die Wohnungsnot in Berlin abermals verschärft. Die politischen und ökonomischen Folgen des Weltkrieges, verbunden mit einer neuen baurechtlichen Gesetzgebung der Weimarer Republik, hatten den rein privatwirtschaftlich organisierten Wohnungsbau zum Erliegen gebracht.

Die neue Verwaltung von Groß-Berlin stand nun vor der  Aufgabe, den dramatischen Mangel an Wohnraum so schnell wie möglich zu lindern. Der Bedarf an Kleinwohnungen belief sich auf 100.000 bis 130.000 Einheiten. Erst mit der nach Inflation und Währungsreform 1924 eingeführten Hauszinssteuer - eine Gebäudeentschuldungssteuer, mit der die von der Inflation begünstigten Hausbesitzer den sozialen Wohnungsbau finanzieren sollten - kam es zu einer raschen Belebung des Wohnungsbaues.

Grundlage für einen neuen sozialen Wohnungsbau bildete die 1925 in Kraft getretene Reformbauordnung für Berlin. Sie hatte die Auflockerung der Wohngebiete und eine klare Funktionstrennung der einzelnen Gebiete zum Ziel und teilte das gesamte Stadtgebiet in unterschiedliche Bauzonen: Von der Innenstadt mit einer 5-geschossigen Bauweise ausgehend nahm die Baudichte zu den Randgebieten, dort wo die Großsiedlungen entstanden, auf eine 2- bis 3-geschossige Bebauung ab. Hier setzte das Verbot der Errichtung von Quergebäuden und Seitenflügeln die Wohndichte drastisch herab.