Eintragung als Baudenkmal

Der Zentralbereich der Großsiedlung Britz (Hufeisensiedlung) ist gemäß Anlage zu §24 Abs. 2 der Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 21. November 1958 erstmals als Baudenkmal geschützt und wurde mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) vom 22. Dezember 1977 in das Baudenkmalbuch eingetragen. Die Siedlung ist seit der Novellierung des Berliner Denkmalschutzgesetzes 1995 als Denkmalbereich geschützt und in die Denkmalliste eingetragen. Im Juli 2008 wurde Sie gemeinsam mit fünf anderen Berliner Siedlungen in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen.