Historische Bepflanzung mit

Robinien am Lowise-Reuter Ring, vor 1939

Konsequenzen der Eintragung als Gartendenkmal

Am 6. Juli wurde die Hufeisensiedlung als eigenständiges Gartendenkmal in die Berliner Denkmalliste eingetragen. Dieser Status ergänzt die bereits seit 1986 bestehende flächendeckende Unterschutzstellung als Denkmalensemble. Die Eintragung als Gartendenkmal hat zum Teil Konsequenzen für die Gestaltung der öffentlichen Freiflächen ebenso wie der Mieter- und Hausgärten. Sie erlaubt aber auch erweiterte Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung und sieht Fördermöglichkeiten für denkmalgerechte Wiederaufpflanzung der fürs Siedlungsbild charakteristischen Hecken, Obst- und Straßenbäume vor.

Hierüber wurden alle Einzeleigentümer(*) im Bereich der Reihenhäuser des ersten, zweiten und sechsten Bauabschnitts durch ein Schreiben des Berliner Landesdenkmalamts informiert. Dieser im Rahmen des Denkmalschutzes und zur Bewahrung des Welterbes sicher sinnvolle Schritt kam für den Verein und die Bewohner jedoch überraschend und wirft verschiedene, mit dem amtlichen Anschreiben noch nicht geklärte Fragen auf. Um für uns Bewohner - Eigentümer wie Mieter - mehr Klarheit zu schaffen, was genau unter Schutz steht und wie es zu erhalten ist, hat der Vorstand am 11.10.2010 einen entsprechenden Fragenkatalog an das Landesdenkmalamt geschickt.

Das Antwortschreiben des Landeskonservators vom 18.10.2010 enthält die wichtigsten Antworten auf Fragen zu schutzwürdigen Elementen und Pflanzen, zum Thema Bestandsschutz, steuerlicher Abschreibung sowie genehmigungs- bzw. nicht genehmigungspflichtigen Arbeiten. Das Schreiben verweist dabei auch auf die derzeit in Bearbeitung befindliche Informationsplattform, wo unter anderem auch detaillierte Angaben zu denkmalrelevanten Pflanz- und Gartenstrukturen enthalten sein werden. Als Verein werden wir zu den entsprechenden Fortschritten und noch geplanten Veranstaltungen II, III und IV informieren. Eine erste Auskunft entnehmen Sie bitte dem eingescannten und ins PDF-Format konvertierten Antwortschreiben des Landesdenkmalamts.

*Anmerkung: Auch die Deutsche Wohnen AG wurde amtlich über die Eintragung als Gartendenkmal unterrichtet. Als Eigentümerin aller Wohngeschossbauten sowie aller unverkauften Reihenhäuser bleibt sie auch weiterhin der Ansprechpartner für alle Mieter. Wir freuen uns jedoch, auch alle zur Miete wohnenden Nachbarinnen und Nachbarn auf den stets per Postwurfsendung an alle angekündigten Veranstaltungen des Vereins zum Thema begrüßen zu können.