Dachzone

Die Dämmung der Steildächer bei den Reihenhäusern im I. + II. Bauabschnitt sieht grundsätzlich folgenden Aufbau von außen nach innen vor:

  • Biberschwanz (Berliner Biber b/h = 15,5 / 38 cm) in Kronendeckung, trocken verlegt auf Lattung, eventuell Sturmsicherung durch Klammern. Firststein als Berliner Bieberfirst (Stiefelknecht, trocken verlegt, als Dachentlüftung
  • Unterspannbahn
  • 4 cm Belüftung
  • bis 18 cm Wärmedämmung zwischen den Sparren,  mit Lattung nach innen entsprechend Dicke der Dämmung
  • Weil es sich bei dem gedämmten Dach um ein Warmdach handelt ist eine Dampfsprerre aus bauphysikalischen Gründen zwingend verzusehen
  • kaschierte Gibskartonplatte o.glw. als innere Schalung

Die äußere Dachfläche darf nicht angehoben werden.

Auf der Rückseite der Reihenhäuser kann maximal ein Dachflächenfenster (b/h = 55/78 cm)genehmigt werden, das 4 cm aus der Dachfläche hervorragt und sich im Farbton an die Dachdeckung anpasst. Das Fenster darf rechts oder links von der Gaube im Abstand von 5 Dachziegelreihen angeordnet und kann auch als Dachausstieg konzipiert werden.

Auf der Dachfläche sind maximal vier Leiterhaken zulässig.

Die Schornsteinfegerlaufbohle ist entsprechend DIN EN 516 durch eine verzinkte Stahlroste zu ersetzen.