Dachzone
Die Dämmung der Steildächer bei den Reihenhäusern im I. + II. Bauabschnitt sieht grundsätzlich folgenden Aufbau von außen nach innen vor:
- Biberschwanz (Berliner Biber b/h = 15,5 / 38 cm) in Kronendeckung, trocken verlegt auf Lattung, eventuell Sturmsicherung durch Klammern. Firststein als Berliner Bieberfirst (Stiefelknecht, trocken verlegt, als Dachentlüftung
- Unterspannbahn
- 4 cm Belüftung
- bis 18 cm Wärmedämmung zwischen den Sparren, mit Lattung nach innen entsprechend Dicke der Dämmung
- Weil es sich bei dem gedämmten Dach um ein Warmdach handelt ist eine Dampfsprerre aus bauphysikalischen Gründen zwingend verzusehen
- kaschierte Gibskartonplatte o.glw. als innere Schalung
Die äußere Dachfläche darf nicht angehoben werden.
Auf der Rückseite der Reihenhäuser kann maximal ein Dachflächenfenster (b/h = 55/78 cm)genehmigt werden, das 4 cm aus der Dachfläche hervorragt und sich im Farbton an die Dachdeckung anpasst. Das Fenster darf rechts oder links von der Gaube im Abstand von 5 Dachziegelreihen angeordnet und kann auch als Dachausstieg konzipiert werden.
Auf der Dachfläche sind maximal vier Leiterhaken zulässig.
Die Schornsteinfegerlaufbohle ist entsprechend DIN EN 516 durch eine verzinkte Stahlroste zu ersetzen.