Formulare, Steuervergünstigungen und Zuschüsse

Aktuelle Infos, Formulare sowie eine Übersicht verschiedener Rechtsvorschriften im Bereich Denkmalschutz finden Sie über die Internetseiten des Landesdenkmalamts Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter



Denkmalpflege ist teuer – bekomme ich einen finanziellen Ausgleich?

Der Gesetzgeber sieht steuerliche Entlastungen für Denkmaleigentümer vor, die private Mittel für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals aufgewendet haben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zuvor von den Denkmalschutzbehörden genehmigt worden waren. Ein mit den Finanzbehörden abgestimmtes Merkblatt mit den wichtigsten Steuervergünstigungen für Berliner Denkmaleigentümer nennt die zentralen Bestimmungen etwa der Einkommens-, Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer u.a.m.


Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt

Die Bescheinigung für das Finanzamt wird auf Antrag kostenpflichtig im Landesdenkmalamt Berlin ausgestellt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesdenkmalamt Berlin, Klosterstr. 47, 10179 Berlin. Möglich sind folgende Bescheinigungen:

Bescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)

Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bzw. den Erhaltungsaufwand bei Denkmalen

Bescheinigungen gem. § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)

Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden


Gibt es neben Steuererleichterungen auch Zuschüsse?

Das Landesdenkmalamt Berlin vergibt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen für den denkmalbedingten Mehraufwand, der über das auch bei einem Denkmal wirtschaftlich zumutbare Maß hinausgeht. Denkmalbedingter Mehraufwand entsteht, wenn eine Baumaßnahme durch Anforderungen des Denkmalschutzes an Material oder Ausführung teurer wird. Beispiel: Anstelle von Standarddachziegeln werden handgestrichene Dachziegel verwendet, die teurer sind. Die Zuwendungen decken einen Teil dieser Mehrkosten ab. Details regeln die Förderrichtlinien. Der Vordruck für den Antrag auf Zuschüsse ist beim Landesdenkmalamt Berlin erhältlich.


Darf ich auch ohne denkmalrechtliche Genehmigung mit den Maßnahmen beginnen?

Nein. Sie würden eine Ordnungswidrigkeit begehen und könnten die entstehenden Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen (siehe Steuervergünstigungen).



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