Wichtiges zum Thema Denkmalschutz

Die Hufeisensiedlung ist ein seit 1986 in die Berliner Denkmalliste eingetragenes Denkmalensemble. Das bedeutet, dass die Gesamtanlage (bestehend aus Gebäuden, Straßen und Plätzen, Wegesystemen sowie Frei-, Grün- und Wasserflächen) geschützt ist und nicht ohne amtliche Genehmigung in Ihren wesentlichen und für das Bild der Siedlung prägenden Bestandteilen verändert werden darf. 2010 wurde die Hufeisensiedlung darüber hinaus zum Gartendenkmal ernannt, was auch die bestehenden Originalbestandteile der bauzeitlichen Frei- und Grünflächenplanung, Pflanz- und Wegestrukturen in einen erweiteren Sinne unter Schutz stellt.

Im Zuge der 1998 erfolgten Privatisierung des damaligen Alleineigentümers, der GEHAG wurden im Laufe der vergangenen Jahre weite Bestände der Reihenhäuser an Privatleute verkauft. Mit dem Kauf eines Eigenheims in der Hufeisensiedlung haben die Käufer auch einen Teil des Denkmals erworben. Daran knüpfen sich bestimmte Verpflichtungen aber auch Möglichkeiten der finanziellen Förderung oder steuerlichen Anrechnung.


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